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Teilrevision der Ortsplanung «Wohn- und Gewerbezone Grund» - öffentliche Mitwirkung
Im Rahmen der Teilrevision ist vorgesehen, die Nutzungsvorschriften der Wohn- und Gewerbezone Grund (WGZ-G) anzupassen. Die Anpassung betrifft die Parzelle Nr. 990, Grundbuch Alpnach.
Die entsprechenden Unterlagen zur Nutzungsvorschriften «Wohn- und Gewerbezone Grund" werden im Sinne der Information und Mitwirkung gemäss Art. 4 RPG der Bevölkerung vom 20. November 2025 bis 20. Dezember 2025 zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Teilrevision beinhaltet folgende Unterlagen:
- Teiländerung Bau- und Zonenreglement vom 28.10.2025 (verbindliches Element)
- Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 28.10.2025
Die Unterlagen können während diesem Zeitraum im Gemeindehaus Alpnach, Bahnhofstrasse 15, 6055 Alpnach Dorf, Planauflage, eingesehen werden.
Begründete Anregungen zur Teilrevision der Ortsplanung «Wohn- und Gewerbezone Grund» sind bis spätestens am 20. Dezember 2025 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Einwohnergemeinderat Alpnach, Bahnhofstrasse 15, Postfach 61, 6055 Alpnach Dorf, einzureichen. Nach der anschliessenden Vorprüfung durch den Kanton wird das formelle Planauflageverfahren durchgeführt.
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| BZR Änderungen, Teilrevision Wohn- und Gewerbezone Grund (PDF, 207.28 kB) | Download | 0 | BZR Änderungen, Teilrevision Wohn- und Gewerbezone Grund |
| Planungsbericht Teilrevision Wohn- und Gewerbezone Grund (PDF, 1.22 MB) | Download | 1 | Planungsbericht Teilrevision Wohn- und Gewerbezone Grund |