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Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.

Kontakt

Gemeindekanzlei Alpnach, Tel. +41 41 672 96 96
kanzlei@alpnach.ow.ch

Ort

Singsaal oder Sporthalle
Schulhausareal
6055 Alpnach Dorf

Aufgaben

Bestimmen über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Kompetenz des Einwohnergemeinderates liegen; zum Beispiel:
  • Genehmigung der Gemeinderechnung und des Budgets
  • Festsetzung des Steuerfusses
  • Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates oder von Stimmbürgern

Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission oder des Gemeindeweibels findet ebenfalls an der Gemeindeversammlung statt.

Kompetenzen

Die Zuständigkeiten werden im Grundsatz durch die Kantonsverfassung (Art. 92 ff) geregelt.

Voraussetzungen

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Abstimmen und wählen können alle in der Gemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Alpnach.

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Datum Sitzung

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