Hauptinhalt
Friedhofreglement und Gebühren
Der Einwohnergemeinderat Alpnach erlässt gestützt auf Art. 94 Ziff.5 und 8 der Kantonsverfassung sowie auf Art. 1 der Verordnung über Friedhöfe und Bestattungen vom 24. Oktober 1991 ein Reglement, das für die öffentlichen Friedhofanlagen bei der Katholischen Kirche im Eigentum der Pfarrkirchenstiftung und der Einwohnergemeinde Alpnach gilt. Für den evangelisch-reformierten Friedhof, als konfessionelle Begräbnisstätte, gilt die Verordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden vom 25. Juni 1984.
Dokumente
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Friedhofreglement_inkl._Gebhrenordnung (PDF, 1.75 MB) | Download | 0 | Friedhofreglement_inkl._Gebhrenordnung |