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Organisation von öffentlichen Veranstaltungen
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Für folgende Punkte muss eine Bewilligung eingeholt werden:
- Verkauf von Speisen und/oder Getränken (Gelegenheitswirtschaft)
- Benützung von öffentlichen Plätzen
- Benützung von Schulräumlichkeiten
- Strassensperrungen und Umleitungen
- Benützung der Ortseingangs- und Informationstafeln
- Kleinlotterie (Tombola und Lotto)
- Verkauf von Waren (Markt)
- Benützung Stromkasten Alpnachstad
Füllen Sie das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus und reichen Sie dieses mit den entsprechenden Beilagen rechtzeitig bei der Gemeindekanzlei ein. Bitte beachten Sie zudem das Merkblatt "Organisation von öffentlichen Veranstaltungen".
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | +41 41 672 96 96 | kanzlei@alpnach.ow.ch |
| Name | Download |
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