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Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Antragsformular einzureichen.

Personen, die bis Januar kein Einladungsschreiben erhalten haben, finden das Online-Antragsformular auf der Webseite der Ausgleichskasse Obwalden www.akow.ch/ipvExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai online eingereicht werden.

 

Auskunft

Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Obwalden, Brünigstrasse 144, 6060 Sarnen

Telefon: +41 41 666 27 50

E-Mail: info@akow.ch

Homepage: www.akow.ch/ipvExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.