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Amtliche Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einer dem Beglaubigenden vorgewiesenen oder von ihm selbst hergestellten Dokument übereinstimmt.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | +41 41 672 96 96 | kanzlei@alpnach.ow.ch |