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Der Veranstalter ist verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall eingehalten werden.

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Datum
11. Dezember 2023

Dokumente

Name
Merkblatt_Schall_und_Laser_bei_Veranstaltungen (PDF, 2.29 MB) Download 0 Merkblatt_Schall_und_Laser_bei_Veranstaltungen