Freiwillige Trennung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personalien. Sie ist der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen oder das Trennungsformular direkt ausfüllen und ausdrucken. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Geben Sie das Formular am Schalter der Gemeindeverwaltung ab oder schicken Sie es per Post an: Verfahren Dokument Trennungsformular.pdf (pdf, 864.1 kB)
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