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Lebensbestätigung
Mit dieser Bestätigung wird bescheinigt, dass die betreffende Person noch am Leben ist.
Die Lebensbestätigung kann am Schalter der Gemeindekanzlei Alpnach gegen Vorweisung eines Ausweises bezogen werden.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | +41 41 672 96 96 | kanzlei@alpnach.ow.ch |