Testamentseröffnung
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Verfügungen von Todes wegen (eigenhändiges Testament, öffentliche letztwillige Verfügung, Ehe- und Erbverträge) sind beim Tode eines Erblassers unverzüglich der Gemeindekanzlei zur amtlichen Eröffnung einzureichen.
Die amtliche Eröffnung geschieht durch eingeschriebene Zustellung einer amtlich beglaubigten Kopie der letztwilligen Verfügung an die bekannten gesetzlichen oder eingesetzten Erben. Alle sonst an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügung. Preis: CHF 100.00
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