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Krankenkassen-Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Antragsformular einzureichen.
Personen, die bis Januar kein Einladungsschreiben erhalten haben, finden das Online-Antragsformular auf der Webseite der Ausgleichskasse Obwalden www.akow.ch/ipv. Der Antrag muss bis spätestens 31. Mai online eingereicht werden.
Auskunft
Bei Fragen wenden Sie sich an die Ausgleichskasse Obwalden, Brünigstrasse 144, 6060 Sarnen
Telefon: +41 41 666 27 50
E-Mail: info@akow.ch
Homepage: www.akow.ch/ipv