Gastwirtschaftsbewilligung
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.
Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung sind in der Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden geregelt. Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein. Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an den Einwohnergemeinderat einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
Gastgewerbegesetz Gastgewerbeverordnung: Preis: CHF 200.00 bis CHF 2'000.00 je nach Lokalgrösse; Abgabe gebrannter Wasser: bis CHF 3'000.00 Dokument Gesuch_Gastwirtschaftsbewilligung.pdf (pdf, 369.6 kB)
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