Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Ihren Wegzug registrieren können, müssen Sie sich spätestens 14 Tage nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle direkt über den eUmzug, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, per Telefon (041 672 96 96) oder per Mail (einwohnerkontrolle@alpnach.ow.ch) abmelden. Schweizer Staatsangehörige Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung in der neuen Wohngemeinde (innerhalb der Schweiz) im gleichen Schritt erledigen können, benutzen Sie am besten den eUmzug. Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, frühzeitig mit uns sowie der Steuerverwaltung Obwalden Kontakt aufzunehmen. Ausländische Staatsangehörige Damit Sie die Abmeldung und die Anmeldung in der neuen Wohngemeinde (innerhalb der Schweiz) im gleichen Schritt erledigen können, benutzen Sie am besten den eUmzug. Bei einem Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich frühzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle zu melden. Bitte bringen Sie dazu Ihren Ausländerausweis mit.
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