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Aufbewahren letztwilliger Verfügungen
Hinterlegte letztwillige Verfügungen können jederzeit von der berechtigten Person wieder abgeholt oder ausgetauscht werden.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | +41 41 672 96 96 | kanzlei@alpnach.ow.ch |