Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.
| Aufgaben: | Bestimmen über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Kompetenz des Einwohnergemeinderates liegen; zum Beispiel: 
 Genehmigung der Gemeinderechnung und des BudgetsFestsetzung des SteuerfussesBeschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates oder von Stimmbürgern
 Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission oder des Gemeindeweibels findet ebenfalls an der Gemeindeversammlung statt.
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| Kompetenzen: | Die Zuständigkeiten werden im Grundsatz durch die Kantonsverfassung (Art. 92 ff) geregelt. | 
| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Abstimmen und wählen können alle in der Gemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Alpnach. | 
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