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Die Einwohnergemeinde umfasst alle innerhalb der Gemeindegrenze wohnhaften Personen. Ihre Organisationsform richtet sich nach der Kantonsverfassung und nach der Gemeindeordnung.

Gemeindeversammlung (Legislative) Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Einwohnergemeinderat (Exekutive) Gemeinderat
Der Einwohnergemeinderat ist die vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Ihm stehen alle Aufgaben und Befugnisse zu, die ihm nach Verfassung und Gesetz zugewiesen und nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.
Kantonsverfassung/Gemeindeordnung