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Aktuelle Waldbrandgefahr Stufe 4 – Grosse Gefahr
Feuerverbot im Wald und an Waldrändern sowie Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der fehlenden Niederschläge haben die Kantone Obwalden und Nidwalden die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (gross) erhöht.
Ab sofort gilt bis auf Widerruf:
- Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – dies gilt auch für alle offiziellen Feuerstellen.
- Verbot des Abbrennens von Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet.
Bereits kleinste Zündquellen wie Funkenflug, weggeworfene Raucherwaren oder offenes Feuer können einen Wald- oder Flurbrand auslösen und erhebliche Schäden anrichten.
Wir bitten die Bevölkerung um besondere Vorsicht:
- Kein Feuer im Wald oder an Waldrändern entfachen – auch nicht auf offiziellen Feuerstellen.
- Kein Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet abbrennen.
- Zigaretten, Streichhölzer und andere Zündquellen niemals achtlos wegwerfen.
- Funkenflug konsequent vermeiden und bei sämtlichen Tätigkeiten mit Hitze- oder Feuerentwicklung höchste Vorsicht walten lassen.
- Die Anweisungen und Empfehlungen der Behörden konsequent befolgen.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Mit einem verantwortungsbewussten Verhalten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Wälder, der Natur, von Menschen, Tieren sowie von Gebäuden und kritischen Infrastrukturen.
Auch vereinzelte Niederschläge reichen derzeit nicht aus, um die anhaltende Trockenheit nachhaltig zu entschärfen. Die Waldbrandgefahr bleibt deshalb weiterhin hoch. Eine weitere Verschärfung der Lage kann nicht ausgeschlossen werden.
Wir danken der Bevölkerung herzlich für ihr Verständnis, ihre Rücksichtnahme und ihre Mithilfe.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr finden Sie unter:
| Name | Download | ||
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| Medienmittteilung gemeinsam OW_NW Stufe 4_2026 (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Medienmittteilung gemeinsam OW_NW Stufe 4_2026 |
| Feuerverbot_OW_Stufe 4_Behördliche Anordnung_2026 (PDF, 94 kB) | Download | 1 | Feuerverbot_OW_Stufe 4_Behördliche Anordnung_2026 |