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Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren betr. ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

Die Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren werden aufgrund der Gesetzesänderung per 1. Januar 2018 zurzeit noch überarbeitet.

Informationen

Datum
4. April 2016
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei
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