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Die Einwohnergemeinde hat den Berieb und die Verwaltung der öffentlichen Wasserversorgung einem Verwaltungsrat übertragen. In diesem Reglement sind Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen des Verwaltungsrates umschrieben.

Informationen

Datum
11. Juni 1990
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei

Dokumente

Name
Wasserversorgungsreglement.pdf (PDF, 121.7 kB) Download 0 Wasserversorgungsreglement.pdf