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Finanzhaushaltsgesetz (SR 610.1)
Mit diesem Gesetz sollen die Finanzpolitik und die Verwaltungsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unterstützt, der wirtschaftliche und wirksame Einsatz der öffentlichen Mittel gefördert und das Haushaltsgleichgewicht gewahrt werden.
Dieses Gesetz regelt die Gesamtsteuerung des Haushalts, die Ausgabenbewilligung, die Rechnungslegung, die finanzielle Führung auf Verwaltungsebene, die Finanzstatistik, die Finanzkontrolle bzw. die Haushaltsprüfung sowie die Organisation des Finanzwesens.
LINK: Finanzhaushaltsgesetz
Informationen
- Datum
- 17. Februar 2012
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzverwaltung | +41 41 672 96 40 | kasse@alpnach.ow.ch |