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Kindes- und Erwachsenenschutz

Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Psychische oder physische Krankheit, Behinderung, soziale Probleme, Altersbeschwerden usw.. Sie benötigen Unterstützung und Hilfe. In solchen Situationen kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft anordnen und eine Beistandsperson einsetzen. Eine Beistandschaft ist eine behördliche Massnahme gemäss Kindes- oder Erwachsenenschutzrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Für private Mandatstragende gibt es die Möglichkeit, das HandbuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. online zu beziehen.

Falls Sie sich für die Übernahme eines Mandats im Bereich Kinder- und Erwachsenenschutz interessieren, steht Ihnen der Regionale Sozialdienst ObwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gerne zur Verfügung. Ausserdem erhalten Sie auf der Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Obwalden (KESB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weitere Informationen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!