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Japankäfer; Pufferzone Gebiet Niederstad und Anstösser Renggstrasse

29. Juli 2026

Für den betroffenen Perimeter gelten folgende Massnahmen: Ab dem 6. August bis zum 30. September 2026 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist getrocknetes Pflanzenmaterial.

Landwirtschaftliches Erntegut (Eingrasen, Gras- und Maissilage, Heu) fällt nicht darunter und ist somit nicht von den Massnahmen gegen den Japankäfer betroffen.

Was ist zu tun?

Grüngut aus den Gebiet Niederstad und Renggstrasse muss in der Pufferzone deponiert werden. Die Grüngutmulde für die Pufferzone ist ab anfangs August auf dem Parkplatz beim Bootshafen Niederstad abgestellt. Ab dem 6. August bis 30. September muss sämtliches Grüngut aus der Pufferzone in dieser Grüngutmulde deponiert werden. Das gilt auch für Gärtner. Teilen Sie Ihrem Gärtner mit, dass das Grüngut dort abzuliefern ist. Ab Oktober ist das Grüngut wieder wie gehabt an der Sammelstelle Chilcherli zu entsorgen.

Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto und dem Fundort und Ihren Kontaktangaben senden an landwirtschaft@ow.ch.

Der betroffene Perimeter ist unter folgendem Link ersichtlich:

Karten der Schweiz - Schweizerische Eidgenossenschaft - map.geo.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpersonen des Amts für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung: Thomas Käslin (041 666 62 79, thomas.kaeslin@ow.ch) und (Franziska Brun, 041 666 63 43, franziska.brun@ow.ch)

Japankäfer
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Info Anwohner Japankäfer 2026 (PDF, 953 kB) Download 0 Info Anwohner Japankäfer 2026