Ersatzwahl für ein Mitglied des Einwohnergemeinderates
In der Gemeinde Alpnach bleibt die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Einwohnergemeinderats unbenutzt. Infolge der Demission von Patrick Matter als Mitglied des Einwohnergemeinderates von Alpnach per 30. Juni 2025 ordnete der Gemeinderat eine Ersatzwahl auf Sonntag, 29. Juni 2025, an. Wahlvorschläge für ein Mitglied des Einwohnergemeinderates konnten bis am Montag, 19. Mai 2025, 17.00 Uhr, eingereicht werden. Innert der Frist sind bei der Gemeindekanzlei keine Wahlvorschläge eingegangen. Für den unbesetzt gebliebenen Sitz finden gemäss Art. 52 Abs. 2 des Abstimmungsgesetzes 2 Ergänzungswahlen nach den für die Hauptwahlen geltenden Vorschriften statt. Somit sind die Bestimmungen von Art. 36 ff. des Abstimmungsgesetzes über die Gesamterneuerungswahlen anzuwenden. Der Gemeinderat hat für die Ergänzungswahl den nächsten eidgenössischen Abstimmungstermin vom Sonntag, 28. September 2025 bestimmt. Falls vorgängig innert Frist wiederum keine Wahlvorschläge eingereicht werden, gelangt Art. 52 Abs. 3 des Abstimmungsgesetzes zur Anwendung. Dieser lautet wie folgt: "Sind keine Wahlvorschläge vorhanden, können die Wähler für beliebige wählbare Personen stimmen; es sind jene gewählt, die am meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet der Gemeinderat durch das Los." Der Gemeinderat wird am 4. Juni 2025 die weiteren Anordnungen beschliessen und die Öffentlichkeit und die Ortsparteien weiter informieren.
Datum der Neuigkeit 21. Mai 2025
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