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Gemeinde Alpnach
Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Kontakt

Gemeindekanzlei Alpnach (kanzlei@alpnach.ow.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag 10.00 - 12.00
 
Urnenstandort

Urne beim Gemeindehaus
Bahnhofstrasse 15
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
  2. Füllen Sie den Stimm- oder Wahlzettel persönlich aus und legen Sie ihn in das Fach ohne Sichtfenster.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig).
  4. Drehen Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn in das Fach mit Sichtfenster (Adresse der Gemeinde muss sichtbar sein).
  5. Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
  6. Sie können das Stimmkuvert in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen, am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben oder per Post zurücksenden.
Bei Postaufgabe muss das Stimmkuvert bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag abgeschickt werden. Der Rückversand an die Gemeinde erfolgt in jedem Fall per B-Post.

Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, hat den Stimmrechtsausweis zu zerreissen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist
 
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