HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter
www.ow.ch und des Bundes unter
www.admin.ch
Urnenöffnungszeiten
Sonntag 10.00 - 12.00
Urnenstandort
Urne beim Gemeindehaus
Bahnhofstrasse 15
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm-Materials möglich.
- Füllen Sie den Stimm- oder Wahlzettel persönlich aus und legen Sie ihn in das Fach ohne Sichtfenster.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (ohne Unterschrift ist die briefliche Stimmabgabe ungültig).
- Drehen Sie den Stimmrechtsausweis und stecken Sie ihn in das Fach mit Sichtfenster (Adresse der Gemeinde muss sichtbar sein).
- Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
- Sie können das Stimmkuvert in den Abstimmungsbriefkasten der Gemeinde werfen, am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben oder per Post zurücksenden.
Bei
Postaufgabe muss das Stimmkuvert
bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag abgeschickt werden. Der Rückversand an die Gemeinde erfolgt in jedem Fall per B-Post.
Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, hat den Stimmrechtsausweis zu zerreissen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist