Schiffsmelde- und reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe in der ZentralschweizWeiterführende Informationen https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht.
Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen. Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht. Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Dafür werden nautische Veranstalter geschult, Schiffe vor der Einwasserung zu kontrollieren und einen Reinigungsnachweis auszustellen. Für weitere Informationen und Schulungstermine werden die betreffenden Clubs und Vereine separat kontaktiert. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten. Besten Dank für die Mithilfe! Datum der Neuigkeit 16. Juli 2024
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