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Gemeinde Alpnach

Meldebogen Zählung Leerwohnungen per 1. Juni 2024

Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2024

Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes. Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Mitarbeit an der Zählung ist für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die eine oder mehrere zu zählende Wohnungen in der Gemeinde Alpnach besitzen, werden aufgefordert, diese bis spätestens Dienstag, 4. Juni 2024 zu melden. Bitte ergänzen Sie den Wohnungseigentümer sowie die Adresse der Liegenschaft auf dem Meldebogen.

Aktionen
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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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