Krankenkassen-PrämienverbilligungDie Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Antragsformular einzureichen. Das Antragsformular kann bei der Prämienverbilligung, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen oder direkt im Internet bestellt werden. Es ist bis spätestens 31. Mai vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Volkswirtschaftsdepartement, Prämenverbilligung, St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen einzureichen. Ansprüche, die nach der Frist geltend gemacht werden, sind verwirkt. Der Beweis der rechtzeitigen Zustellung obliegt der antragsstellenden Person. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherung. Die Krankenversicherer sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Prämien. Auskunft Telefon: +41 41 666 63 05
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