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Gemeinde Alpnach

Organisation von öffentlichen Veranstaltungen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Für folgende Punkte muss eine Bewilligung eingeholt werden:


Füllen Sie das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus und reichen Sie dieses mit den entsprechenden Beilagen rechtzeitig bei der Gemeindekanzlei ein. Bitte beachten Sie zudem das Merkblatt "Organisation von öffentlichen Veranstaltungen".

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