Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.
Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung sind in der Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden geregelt.
Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein.
Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an den Einwohnergemeinderat einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Auszug aus dem Strafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- Wohnsitzbestätigung
- Nachweis über hinreichende Fachkenntnisse
- Lebenslauf
- Planmaterial
- bei ausländischen Bewilligungsbewerbungen: Kopie des Ausländerausweises
Link zu:
Gastgewerbegesetz Gastgewerbeverordnung: