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26.04.2024 15:12:24


Krankenkassen-Prämienverbilligung


Die Prämienverbilligung im Kanton Obwalden wird auf Anmeldung oder Antrag berechnet. Personen, die Prämienverbilligung beantragen wollen, haben ein Anmelde- oder Antragsformular einzureichen.

Aufgrund der letzten, definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung wird den voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen Mitte Dezember ein Anmeldeformular zugestellt.

Wer Mitte Dezember kein Anmeldeformular erhalten hat, aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies mit Hilfe des Antragsformulars. Die Antragsformulare können beim Gesundheitsamt Obwalden oder direkt im Internet bestellt werden.

Die Formulare sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben im adressierten Rückantwortcouvert an das Gesundheitsamt Obwalden, Prämienverbilligung, einzureichen.

Ansprüche, die nach der Frist geltend gemacht werden, sind verwirkt. Der Beweis der rechtzeitigen Zustellung obliegt der antragsstellenden Person.

Die Auszahlung erfolgt direkt an die Krankenversicherung. Die Krankenversicherer sind zuständig für die Verrechnung des Guthabens mit den laufenden Prämien.

Auskunft
Bei Fragen wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, Prämienverbilligung, St. Antonistrasse 4, Postfach 1243, 6061 Sarnen

Telefon: +41 41 666 63 05
Telefax: +41 41 666 61 15
E-Mail: praemienverbilligung@ow.ch
Homepage: www.ow.ch


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