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09.11.2024 03:42:48


Reglement über die Schülertransporte (Schulbusreglement) - Aktenauflage

Auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 2 des Bildungsgesetzes Obwalden, ist die Einwohnergemeinde für den Schülertransport zuständig, sofern der Schulweg unzumutbar ist. Bislang wurde dieser Auftrag über die Richtlinien Schülertransport der Schule Alpnach geregelt. Aufgrund kantonaler Vorgaben hat der Schulrat die Richtlinien in ein Reglement Schülertransporte (Schulbusreglement) überführt. Dieses Reglement hat der Gemeinderat gutgeheissen. Gemäss Art. 87 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 ist das Reglement während 30 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. 

 

Die Publikation war am 2. Mai 2024 im Amtsblatt publiziert. Die Aktenauflage erfolgt vom 3. Mai 2024 bis 3. Juni 2024 im Gemeindehaus und ist auf der Website einsehbar.


Dokumente Reglement Schülertransporte (Schulbusreglement) (pdf, 2497.5 kB)
Reglement Schülertransporte (Schulbusreglement) Verabschiedung (pdf, 2503.1 kB)


Datum der Neuigkeit 2. Mai 2024
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