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26.04.2025 09:38:45


Merkblatt Schall und Laser bei Veranstaltungen


Der Veranstalter ist verantwortlich, dass die geltenden Vorschriften über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall eingehalten werden.

Datum: 11. Dez. 2023
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Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei

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