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13.09.2025 20:20:36
Gestützt auf Art. 39a, Abs.3, der kantonalen Strassenverordnung vom 14. September 1935 (GDB 720.11) und dem Reglement über die öffentlichen Parkplätze in Alpnachstad und Städerried der Einwohnergemeinde Alpnach (Parkplatzreglement Alpnachstad und Städerried) vom 16. August 2021 ist das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich Alpnachstad und Städerried ab 1. Januar 2024 gebührenpflichtig.
Es besteht die Möglichkeit, eine Parkkarte oder Jahreskarte zu beziehen. Die Parkkarte gilt ab Ausstellungsdatum und ist ein Jahr gültig. Pro Person ist lediglich eine Jahreskarte zulässig und wird auf ein Kontrollschild ausgestellt. Jahreskarten sind nicht übertragbar. Weitere Informationen sehen Sie bitte im Anhang.
Dokumente | Antragsformular_Parkkarte,_Jahreskarte_(mit_Textfelder) (pdf, 974.6 kB) Parkflächen_Alpnachstad_und_Städerried (pdf, 333.3 kB) |
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