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01.11.2025 01:42:57
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.
| Aufgaben: | Bestimmen über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Kompetenz des Einwohnergemeinderates liegen; zum Beispiel:
Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission oder des Gemeindeweibels findet ebenfalls an der Gemeindeversammlung statt. |
| Kompetenzen: | Die Zuständigkeiten werden im Grundsatz durch die Kantonsverfassung (Art. 92 ff) geregelt. |
| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Abstimmen und wählen können alle in der Gemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Alpnach. |
| Datum | Lokalität | Kontakt |
|---|---|---|
| 13. Nov. 2025 20:00 - 22:00 Uhr | Singsaal | kanzlei@alpnach.ow.ch |