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Freiwillige Trennung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Eine freiwillilge Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personalien. Sie ist der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen oder das Trennungsformular ausfüllen und ausdrucken. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Geben Sie das Formular am Schalter der Gemeindeverwaltung ab oder schicken sie es per Post an:
Einwohnerkontrolle Alpnach
Brünigstrasse 15
6055 Alpnach Dorf

Verfahren
Die Einwohnerkontrolle mutiert Ihre Daten im Einwohnerregister und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Ab Trennungsdatum werden Sie separat besteuert.

Dokumente Trennungsformular.pdf (pdf, 70.3 kB)

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