Freiwillige Trennung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Eine freiwillilge Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personalien. Sie ist der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen oder das Trennungsformular ausfüllen und ausdrucken. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Geben Sie das Formular am Schalter der Gemeindeverwaltung ab oder schicken sie es per Post an: Einwohnerkontrolle Alpnach Brünigstrasse 15 6055 Alpnach Dorf Verfahren Die Einwohnerkontrolle mutiert Ihre Daten im Einwohnerregister und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Ab Trennungsdatum werden Sie separat besteuert.
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