GelegenheitswirtschaftWer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Bitte füllen Sie das Formular "Gesuch zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft" vollständig aus und reichen Sie es bei uns ein. Beachten Sie auch, dass für eine allfällige Raumbenützung vorgängig eine separate Reservation gemacht werden muss. Formulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder direkt hier ausgedruckt werden. Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung ist in der Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden geregelt. Wir machen Sie insbesondere auf die Jugendschutzbestimmungen aufmerksam:
Preise: Gelegenheitswirtschaft Fr. 100.- pro Tag Tombola Fr. 10.- pro 1000 Lose, höchstens aber Fr. 100.- Strassensperrung Fr. 50.- Link zu: Gastgewerbegesetz: http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/971100.pdf Gastgewerbeverordnung: http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/971110.pdf
PublikationenSämtliche Dokumente welche nach Hause bestellt werden, werden per B-Post versandt.Mit der Nutzung des Internetangebotes der Gemeinde Alpnach anerkennen Sie die geltenden Nutzungsbedingungen.
|