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Gastwirtschaftsbewilligung

Zuständiges Amt:Gemeindekanzlei

Die Gastwirtschaftsbewilligung berechtigt, Gäste zeitlich unbefristet zu bewirten.
Die Bewilligung lautet auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person und ist nicht übertragbar.
Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung sind in der Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden geregelt.
Wer sich um eine Bewilligung bewirbt, muss handlungsfähig sein.
Gesuche um Erteilung einer Gastwirtschaftsbewilligung sind an die Gemeindekanzlei einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Arztzeugnis über den Gesundheitszustand
  • Auszug aus dem Strafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister
  • Nachweis über hinreichende Fachkenntnisse
  • kurzer Lebenslauf
  • Planmaterial
Link zu:
Gastgewerbegesetz: http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/971100.pdf
Gastgewerbeverordnung: http://ilz.ow.ch/gessamml/pdf/971110.pdf
 

Dokument Gesuch_Gastwirtschaftsbewilligung.pdf (pdf, 414.6 kB)

Verantwortlich Telefon Preis
Stricker, Hans 041 672 96 96 Fr. 200 - 2000 je nach Lokalgrösse; Abgabe gebrannter Wasser: Fr. 10 - 3'000

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