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08.05.2024 15:44:06


Marktbewilligung

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Als Markt gilt eine zeitlich und örtlich begrenzte öffentliche Veranstaltung, an der mehrere Personen ausserhalb ständiger Verkaufsräume zu Erwerbszwecken Tiere, Waren oder Dienstleistungen anbieten. Märkte müssen von der Einwohnergemeinde bewilligt werden. Füllen Sie hierzu das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus.

Publikationen

Name Bestellen Laden
Gesuchsformular für eine Veranstaltung Gesuchsformular Veranstaltung (pdf, 1414.8 kB)
Merkblatt Organisation von öffentlichen Veranstaltungen (pdf, 182.5 kB)
Broschüre Jugendschutz Veranstalten (pdf, 1591.2 kB)
Checkliste Jugendschutz (pdf, 66.7 kB)
Formular Kontaktliste Veranstaltung (pdf, 36.3 kB)


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