Allgemeines
Bewilligungsbehörde ist der Einwohnergemeinderat. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele.
Gebühren
Bewilligungsgebühr Tombola: CHF 10.00 pro 1'000 Lose, höchstens CHF 100.00.
Bewilligungsgebühr Lotto: Die Bewilligungsgebühr beträgt höchstens zwei Prozent der Bruttoeinnahmen. Die Gebühr wird nach Einreichung der Abrechnung dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Weitere Dienstleistungen
Um die Online-Formulare öffnen zu können, benötigen Sie einen Snapform Viewer.