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Gemeinde Alpnach

Tombola und Lotto

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Allgemeines
Bewilligungsbehörde ist der Einwohnergemeinderat. Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele.

Gebühren
Bewilligungsgebühr Tombola: CHF 10.00 pro 1'000 Lose, höchstens CHF 100.00.

Bewilligungsgebühr Lotto: Die Bewilligungsgebühr beträgt höchstens zwei Prozent der Bruttoeinnahmen. Die Gebühr wird nach Einreichung der Abrechnung dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Weitere Dienstleistungen

 

Um die Online-Formulare öffnen zu können, benötigen Sie einen Snapform Viewer.

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