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Gemeinde Alpnach

Benützung Stromkasten Alpnachstad

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Benötigen Sie Strom vom öffentlichen Netz beim Bahnhofplatz Alpnachstad? Dann füllen Sie das Gesuch um Erteilung der Bewilligung für die Benützung des Stromkastens aus und senden Sie dieses unterschrieben und mindestens 30 Tage vor Ihrem Anlass an die Gemeindekanzlei, Bahnhofstrasse 15, Postfach 61, 6055 Alpnach Dorf oder online an kanzlei@alpnach.ow.ch.

Gebühren
Bewilligungsgebühr: CHF 50.00
Die Gemeinde behält sich vor, die Stromkosten im Anschluss an die Veranstaltung dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

Weitere Dienstleistungen

 

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