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Gemeinde Alpnach

Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug entweder an unserem Schalter abmelden, per Telefon bei der Einwohnerkontrolle (041 672 96 96), direkt mit dem Wegzugsformular per E-Mail (einwohnerkontrolle@alpnach.ow.ch) oder online mit diesem Link eUmzugCH.

Falls Sie Ihren Wegzug online mit eUmzugCH melden, können Sie sich in einem ersten Schritt aus Alpnach abmelden und gleichzeitig in einem weiteren Schritt am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören und noch im Besitze des alten Papierausweises sind, bitten wir um dessen Abgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bei einem Wegzug ins Ausland ist der Ausländerausweis in jedem Fall abzugeben.

Bitte denken Sie daran, auch den Elektrizitätslieferanten über Ihren Wegzug zu informieren.

Haben Sie schulpflichtige Kinder? Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat Ihren Wegzug frühzeitig mit.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.


Dokumente Wegzugsmeldung_Schweizer.pdf (pdf, 109.2 kB)
Wegzugsmeldung_Auslander.pdf (pdf, 513.1 kB)

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