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Testamentseröffnung
Die amtliche Eröffnung geschieht durch eingeschriebene Zustellung einer amtlich beglaubigten Kopie der letztwilligen Verfügung an die bekannten gesetzlichen oder eingesetzten Erben.
Alle sonst an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügung.
Preis
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindekanzlei | +41 41 672 96 96 | kanzlei@alpnach.ow.ch |