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29.03.2024 01:31:26


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Zuständiges Amt: Gesellschaft und Gesundheit

Kindes- und Erwachsenenschutz. Private Mandatsträger/in

Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Psychische oder physische Krankheit, Behinderung, soziale Probleme, Altersbeschwerden usw.. Sie benötigen Unterstützung und Hilfe. In solchen Situationen kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft anordnen und eine Beistandsperson einsetzen. Eine Beistandschaft ist eine behördliche Massnahme gemäss Kindes- oder Erwachsenenschutzrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Für private Mandatstragende gibt es die Möglichkeit, das Handbuch online zu beziehen.

Falls Sie sich für die Übernahme eines Mandats im Bereich Kinder- und Erwachsenenschutz interessieren, steht Ihnen der Regionale Sozialdienst Obwalden gerne zur Verfügung. Ausserdem erhalten Sie auf der Homepage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Obwalden (KESB) weitere Informationen.

Vielen Dank für Ihr Interesse!


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