Abmeldung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte denken Sie daran, auch den Elektrizitätslieferanten über Ihren Wegzug zu informieren. Haben Sie schulpflichtige Kinder? Bitte teilen Sie dem Schulsekretariat Ihren Wegzug frühzeitig mit. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
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