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Gemeinde Alpnach

Gelegenheitswirtschaft

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Füllen Sie das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus und reichen Sie dieses mit den entsprechenden Beilagen bei der Gemeindekanzlei ein.

Die Erteilung der Bewilligung wird mit Bedingungen und Auflagen verbunden. Die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung ist in der Gastgewerbegesetzgebung des Kantons Obwalden geregelt.

Link zu:
Gastgewerbegesetz: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/104
Gastgewerbeverordnung: http://gdb.ow.ch/frontend/versions/660


Gebühren
Gelegenheitswirtschaft: CHF 100.00 pro Tag

 

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