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Urkundspersonen




Den obwaldnerischen Notarinnen und Notaren steht die Befugnis zu, auf dem Gebiet des Kantons Obwalden öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.

Den Gemeindenotaren steht eine auf die Gemeinde beschränkte Befugnis zu.

Beglaubigungsbeamte sind die Notare, die Beglaubigungsbeamten der Staatskanzlei, die Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter, die Gerichtspräsidenten und Gerichtsschreiber, die Grundbuchverwalter und ihre Stellvertreter.

Kontakt

Gemeindenotar/ Rechtsanwalt
Bahnhofstrasse 15
6055 Alpnach Dorf
kanzlei@alpnach.ow.ch