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Gemeinde Alpnach

Nachtrag vom 08.09.2016 zum Gesetz über die Entlöhnung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen (Behördengesetz)

Abstimmungstermin21.05.2017
EbeneKanton
InstitutionObligatorisches Referendum
 
Beschreibung
Der Regierungsrat wurde mit einer Motion beauftragt, das Gesetz über die Entlöhung und Entschädigung von Behörden und Kommissionen vom 3. September 1999 (Behördengesetz) sowie das Gesetz über den Kantonsrat vom 21. April 2005 (Kantonsratsgesetz) anzupassen. Der Regierungsrat kam den Forderungen der Motionäre am 13. Oktober 2015 mit einem Nachtrag zum Behördengesetz nach.

Der Nachtrag zum Behördengesetz sieht einerseits vor, die Entschädigungen des Präsidiums und des Vizepräsidiums des Kantonsrats, der Fraktionen sowie die Sitzungsgelder der nebenamtlichen Behördenmitglieder und Kommissionsmitglieder
zu erhöhen. Die vorgesehenen Entschädigungen sind mit den Abgeltungen in ähnlichen und umliegenden Kantonen vergleichbar. Der Milizgedanke und eine starke ehrenamtliche Komponente bleiben gewahrt.Andererseits wird mit dem Nachtrag zum Behördengesetz die Entlöhnung des Präsidiums der Steuerrekurskommission im Behördengesetz ergänzt. Damit wird die Evaluation der Justizreform vom 4. Dezember 2014 nachgeführt und eine Gesetzeslücke
geschlossen. In der Praxis hat diese Anpassung keine finanziellen Auswirkungen.

Der Kantonsrat stimmte dem Nachtrag zum Behördengesetz am 8. September 2016 mit 27 Stimmen gegen 20 Stimmen (bei einer Enthaltung) zu. Der Nachtrag soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.


Stimmbeteiligung43.69   
 
VorlageJa-Stimmen56031.91% 
VorlageNein-Stimmen1'19568.09%
VorlageLeer25  
VorlageUngültig21  
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