Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.
| Aufgaben: | Bestimmen über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Kompetenz des Einwohnergemeinderates liegen; zum Beispiel: Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages Festsetzung des Steuerfusses Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates oder von Stimmbürgern Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission oder des Gemeindeweibels findet ebenfalls an der Gemeindevesammlung statt. |
| Kompetenzen: | Die Zuständigkeiten werden im Grundsatz durch die Kantonsverfassung (Art. 92 folgende) geregelt. |
| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Abstimmen können alle in der Gemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Alpnach. |
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