Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie findet ordentlicherweise zweimal jährlich statt, im Frühling und im Herbst.
| Aufgaben: | Bestimmen über Sachgeschäfte, die ausserhalb der Kompetenz des Einwohnergemeinderates liegen; zum Beispiel: Genehmigung der Gemeinderechnung und des Voranschlages Festsetzung des Steuerfusses Beschlussfassung über Anträge des Einwohnergemeinderates oder von Stimmbürgern Die Wahl der Rechnungsprüfungskommission, des Gemeindeweibels, des Friedensrichters und dessen Stellvertretung findet ebenfalls an der Gemeindevesammlung statt. |
| Kompetenzen: | Die Zuständigkeiten werden im Grundsatz durch die Kantonsverfassung (Art. 92 folgende) geregelt. |
| Voraussetzungen: | Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Abstimmen können alle in der Gemeinde wohnhaften, stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Alpnach. |
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