Gemeinderat
Der Einwohnergemeinderat ist die Exekutive der Gemeinde. Gleichzeitig ist er auch Vormundschaftsbehörde. Er tagt an rund 40 Sitzungen pro Jahr, jeweils am Montagabend. Der Einwohnergemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern. Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Departement) zuständig. Alle Mitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, dann finden jeweils Gesamterneuerungswahlen an der Urne nach dem Majorzprinzip statt. Die Aufgaben und Kompetenzen sind in der Kantonsverfassung und in der Gemeindeordnung umschrieben.
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