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| Urnenstandort |
Urne beim Gemeindehaus Bahnhofstrasse 15 |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag 10.00 - 12.00 |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ow.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und schieben ihn in das Sichtfenster des Antwortcouverts, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während Öffnungszeiten bei der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortcouvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist
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| Kontakt |
kanzlei@alpnach.ow.ch |
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